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Vergleich einer PKV-Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung
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Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Direkt-Vergleich: Gesetzliche/Private Krankenversicherung

Ambulante Behandlung

Gesetzliche Krankenkasse

Private Krankenkasse

Nur niedergelassene Ärzte mit Kassenzulassung

Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten

Keine Leistung für Heilpraktiker

Heilpraktikerleistungen in der Regel mitversichert

Für Arzneimittel gelten folgende Zuzahlungen:

kleine Packung:

4,00 €

mittlere Packung:

4,50 €

große Packung:

5,00 €

Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente

Keine Leistungen für Brillengestelle. Gläser werden in einfacher Ausführung bei einer Veränderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien übernommen. Kontaktlinsen nur in Ausnahmefällen.

Brillengläser werden auch in hochwertiger Qualität (z.B. Superentspiegelung, mit Tönung, Kunststoffgläser) bezahlt. Kontaktlinsen werden fast immer erstattet.

Für Heilmittel wie z.B. Massagen und/oder Krankengymnastik sind 15% der Gesamtkosten selbst zu tragen.

Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen.

Krankenhausbehandlung

Gesetzliche Krankenkasse

Private Krankenkasse

Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus. Unterbringung im Mehrbettzimmer. Zuzahlung für die ersten 14 Tage pro Tag 9,00 €

Freie Krankenhauswahl.
Freie Arztwahl, auch Chefarzt.
Freie Wahl bei Unterbringung.
Ein-/Zweibett- oder Mehrbettzimmer

 

 
Zahnersatz

 

 

Gesetzliche Krankenkasse

Private Krankenkasse

Der Zuschuß der Kassen für Zahnersatz in einfacher Ausführung beträgt ca. 45% - 55%.  Grundsätzlich werden keine Implantate, Keramikverblendungen und sehr große Brücken mehr bezahlt.

Je nach Versicherer und Tarif sind bis zu 100% der Zahnersatzkosten versicherbar. Das gilt auch für hochwertige Materialien, z.B. Gold und Keramik sowie Implantate.


Tagegelder

Gesetzliche Krankenkasse

Private Krankenkasse

Versichert gilt das Nettoeinkommen bis max.
70% der Beitragsbemessungsgrenze.
Die Leistungsdauer ist auf 78 Wochen begrenzt.

Versicherbar ist das Nettoeinkommen auch über der Beitragsbemessungsgrenze, ohne zeitliche Begrenzung.


Selbstbeteiligung

Gesetzliche Krankenkasse

Private Krankenkasse

Selbstbeteiligung bestehen für
Fahrkosten, Heilmittel, Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen und Zahnersatz.

Wahlweise mit und ohne Selbstbeteiligung.
Es können absolute, prozentuale oder fallbezogene Selbstbehalte vereinbart werden. Selbstbehalte reduzieren den Versicherungsbeitrag.


Beitragsrückerstattung

Gesetzliche Krankenkasse

Private Krankenkasse

Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.

Rückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit.


Beiträge

Gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Der Beitrag wird abhängig vom Bruttoeinkommen erhoben. Die Beitragssätze liegen je nach Kasse - bei ca. 11,9% bis 15,3%
zzgl. 1,7% Pflegeversicherung. Je nach Kasse und Einkommen beträgt der Beitrag ca. 230,00 Euro bis 500,00 Euro monatlich.

Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen.
Die Beitragshöhe bemißt sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und Geschlecht.


Im Rentenalter

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen zahlen als Rentner auf alle Einkünfte Versicherungsbeiträge in folgender Höhe:

gesetzliche Rente:

halber Beitragssatz

Betriebsrente:

halber Beitragssatz

Versorgungsbezüge:

voller Beitragssatz

Mieteinnahmen:

voller Beitragssatz

Zinseinnahmen:

voller Beitragssatz maximal bis zur Höhe der Bemessungs- grenze

Beiträge sind nicht einkommensabhängig. Bei Eintritt in den Ruhestand reduziert sich der Beitrag, da z.B. Tagegelder nicht mehr benötigt werden. Darüber hinaus bilden private Versicherer - im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung - Altersrückstellungen in Milliardenhöhe, die der Beitragsminderung im Alter dienen.


Alle Angaben ohne Gewähr


Zum Vergleich



 
 
 

 

 

 
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